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Kommission plant die Modernisierung des europäischen Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance

Die Europäische Kommission hat letztens einen Aktionsplan angenommen, in dem künftige Initiativen im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance umrissen werden. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit sind  das Ziel.

Das europäische Gesellschaftsrecht und die Corporate Governance sollen Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen gewährleisten. Denn die von der Kommission in den letzten beiden Jahren durchgeführten Analysen und Konsultationen machen deutlich, dass in diesem Bereich weitere Verbesserungen möglich sind und zu diesem Zweck ein langfristiges Engagement der Aktionäre gefördert, für mehr Transparenz zwischen Unternehmen und ihren Aktionären gesorgt und grenzüberschreitende Tätigkeiten europäischer Unternehmen erleichtert werden sollten.

Auf der Grundlage ihrer Überlegungen und der Ergebnisse der Konsultationen zeigt die Kommission verschiedene Aktionslinien im Bereich des Gesellschaftsrechts und der Corporate Governance auf, die von elementarer Bedeutung für die Implementierung moderner Rechtsvorschriften für nachhaltige und wettbewerbsfähige Unternehmen sind.