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Die neue A-Klasse kommt. Der Pulsschlag einer neuen Generation.

Die neue A-Klasse kommt. Der Pulsschlag einer neuen Generation.

In diesen Tagen ist es soweit – Mercedes-Benz schlägt mit der neuen A-Klasse1 ein neues Kapitel im Kompaktwagensegment auf: ausgesprochen emotional im Design, dynamisch mit Motoren bis 211 PS, hocheffizient mit Emissionswerten ab 98 g CO2/km, ausgestattet mit faszinierenden Infotainmentsystemen und zahlreichen Sicherheitsfeatures serienmäßig. Die neue A-Klasse ist der Pulsschlag einer neuen Generation. Und wartet nur darauf, von Ihnen entdeckt zu werden zur großen

Markteinführung am 15. September 2012 bei den Tagen der Industriekultur auf dem Chemnitzer Neumarkt.

Planen Sie sich schon heute den Termin fest ein und erleben Sie einen ganzen Tag im Zeichen der neuen A-Klasse! Mit spannenden Themenparks, der besten Musik auf der Radio Chemnitz Bühne und unseren exklusiven Modellvorführungen erwartet Sie ein aufregendes Programm auf dem Chemnitzer Neumarkt. Neben der neuen atemberaubenden A-Klasse steht dabei auch ein ganz besonderer Cityflitzer zum Bestaunen bereit – die neue Generation des smart fortwo electric drive2. Ob als Coupé oder Cabrio: Mit ihr erhalten smart-Liebhaber künftig noch mehr Fahrspaß auf gewohnt kompaktem Raum, zu attraktiven Preisen und das bei Null Emissionen!

Seien Sie dabei und sehen Sie selbst!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Kraftstoffverbrauch innerorts/außerorts/kombiniert: 8,4–4,5/5,1–3,3/6,4–3,8 l/100 km; CO2-Emission kombiniert: 148–98 g/km; Effizienzklasse: C–A+. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.

CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 15,1; Effizienzklasse: A+. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß Richtlinie (§2 Nrn. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV/§3 a Pkw-EnVKV) in der gegenwärtig geltenden Fassung ermittelt.