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Seveso-III-Richtlinie: Bessere Information über große Unfallrisiken bei Industrieanlagen.

 

EU-Bürger, die in unmittelbarer Nähe von großen Industrieanlagen wohnen, sollen künftig besser über eventuelle Risiken und Gefahren informiert werden. Am 13. August 2012 trat dazu die überarbeitete Seveso-Richtlinie in Kraft die bis zum 15. Juni 2015 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss.

Etwa zehntausend ortsfeste Industrieanlagen müssen künftig öffentliche Informationen elektronisch bereitstellen. Die Betreiber der Anlagen müssen zudem darlegen, wie im Fall eines Unfalls der Alarm ausgelöst wird und die Bürger sich verhalten sollen. Bei einem Neubau von Anlagen in der Nähe bestehender Betriebe gilt künftig zudem ein geeigneter Sicherheitsabstand, so ein Bericht der Euractiv.de Webseite zufolge.

Die Seveso-I-Richtlinie wurde 1982 verabschiedet. Der Name kommt von dem italienischen Dorf Seveso, in dem sich 1976 ein schwerer Chemieunfall ereignet hatte. Nach einer Überarbeitung trat 1997 die Seveso-II-Richtlinie in Kraft.

Quelle: Euractiv.de